Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Leistungen des Bowling Five bzw. der operierenden Events5XL GmbH erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt worden sind.
1.
Die Mitarbeitenden des Eventpark Bowling five sind befugt, von Gästen und Gruppen vor der Herausgabe von Bahnen und Mietschuhen einen Personalausweis (ID, Fahrausweis) als Depot zu verlangen und diesen bis zur erfolgten Bezahlung der erbrachten Leistung zurückzuhalten.
2.
Die Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist innerhalb des Eventparks Bowling five untersagt (Ausnahmen: Geburtstagskuchen Kindergeburtstage).
3.
Die Bowlingbahn und der Auslaufbereich dürfen nur mit Bowlingschuhen betreten werden (einmalige Schuhmiete CHF XXX pro Person). Bei orthopädischen Problemen ist die Geschäftsleitung zu kontaktieren.
4.
Spezialpreise für Bowling-Clubmitglieder gelten je nach Ausweiskategorie von Montag bis Mittwoch.
5.
Das Betreten der Bahnen ist strikte untersagt. Die Bahnen werden ab Linie Ballabgabe/Foullinie maschinell geölt und es entsteht eine erhebliche Rutschgefahrt. Für allfällige Verletzungen bzw. Schäden übernimmt der Eventpark Bowling five keine Haftung.
6.
Für Schäden oder Verlust von privaten Gegenständen wie Garderobe, Taschen, Natel, Portemonnaies, Schlüssel u.v.m. sowie privaten Bowling-Bällen, -Schuhen und –Taschen übernimmt der Eventpark Bowling five keine Haftung.
7.
Mutwillige Beschädigungen der Einrichtungen, Diebstahl, Verschmierungen o.ä. werden ohne Ausnahme der Polizei gemeldet und zur Anzeige gebracht.
8.
Eintreffende Gäste werden gebeten, sich spätestens 10 Minuten vor der Reservationszeit beim Counter zu melden.
9.
Reservierte Bahnen werden bei Nichteintreffen 15 Minuten nach der Reservationszeit wieder freigegeben, sofern die Verspätung nicht telefonisch gemeldet wird. Bei nachträglichem Erscheinen besteht kein Anspruch auf freie Bahnen und Spielmöglichkeiten.
10.
Die Bahnen werden von den Mitarbeitenden des Eventpark Bowling five zugeteilt. Unsere Mitarbeitenden sind bemüht, den Wünschen unserer Gäste gerecht zu werden. Änderungen und Umplatzieren sind jedoch vorbehalten.
11.
Alle Reservationen sind verbindlich und werden mit Name, Anschrift und Telefonnummer angenommen. Unsere Mitarbeitenden sind berechtigt, die Angaben auf Richtigkeit zu prüfen. Allgemeine Geschäftsbedingungen
12.
Sofern die Reservation nicht 72 Stunden vor der Reservationszeit telefonisch oder schriftlich storniert wird, können bis 100% des Tarifs geltend gemacht werden (CHF 50.00 pro Bahn und Stunden), sofern die Bahn nicht weitergegeben werden können.
13.
Bei Bahnstörungen, die nicht sofort behoben werden können, besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz.
14.
Für technische Ausfälle durch höhere Gewalt (Stromausfälle, zeitaufwändige Reparaturen usw.) besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
15.
Den Anweisungen der Mitarbeitenden des Eventpark Bowling five ist Folge zu leisten. Verstösse können zur Sperrung der Bahn und/oder Wegweisung aus dem Eventpark Bowling five führen.
16.
Lizenz- und Clubspieler sind angewiesen, dies bei der Reservation anzugeben und beim Eintreffen unserem Personal die Lizenz vorzuweisen.
17.
Vergünstigungen für Clubmitglieder gelten in der Regel von Montag bis Mittwoch den ganzen Tag, sowie Samstag und Sonntag bis 14.00 Uhr.
18.
Bei stark frequentierten Tagen und saisonaler Nachfrage gelten hingegen die normalen Spielpreise gemäss Tarif.
Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung anerkennen unsere Gäste die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Eventpark Bowling five.
Die Geschäftsleitung
August 2016